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Bildungsgang Friseur/Friseurin

Unser Unterrichtsdesign

Der Schwerpunkt der Unterrichtsarbeit liegt im Berufsfeld Körperpflege. Alle Auszubildenden des  Friseurhandwerks besuchen während ihrer dreijährigen Lehrzeit regelmäßig zwei bis einmal (je nach Lehrjahr) die Schule, so dass sich für sie die betrieblichen und schulischen Qualifizierungszeiten abwechseln. Die Ausbildung wird durch überbetriebliche Maßnahmen begleitet, deren Teilnahme Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme ist.
Die Ausbildung umfasst nicht nur das Damen- und Herrenfach; hinzu kommen als wichtige Teilbereiche Kosmetik, Nageldesign und Verkaufsberatung.
Zum Beruf des Friseurs gehört zunächst körperliche Gesundheit, besonders unempfindliche Haut (Umgang mit kosmetischen Präparaten) und ein belastbares Knochensystem, Wirbelsäule und Füße (langes Stehen). Ein Gefühl für Farben und Formen sollte hinzukommen. Der ständige Wandel in der Mode verlangt die Bereitschaft zur Weiterbildung. Sie sollten gut mit Menschen umgehen können.

Fächer/Unterricht/Rahmenstundentafel lt. Rechtsverordnung

Die betriebliche Ausbildung richtet sich nach dem Ausbildungsberufsbild
(Vorläufige Richtlinien 2008)

Die Unterrichtsfächer der Bildungsgangstundentafel: Haarpflege, Farbverän-dernde Haarbehandlungen, Formverändernde Haarbehandlungen, Gestaltung, sowie Wirtschaft, Gesellschaftslehre, Ethik/Religion, Deutsch und Sport werden in 13 berufsbezogenen Lernfeldern unterrichtet. Diese 13 Berufsfelder sind in 3 Bündelungsfächern zusammengefasst (Salon- und Kundenmanagement, Farb- und Formveränderung, Pflege und Gestaltung), welche auf dem Zeugnis Auskunft über die erreichte Qualität geben. Der ebenfalls verbindliche Englischunterricht im ersten und dritten Lehrjahr steht in engem inhaltlichen Zusammenhang zu den Lernfeldern des jeweiligen Ausbildungsjahres.
Das Lernfeldkonzept ermöglicht es, unterschiedliche Schwerpunkte im Basisunterricht zu setzen. Unterrichtet wird weitestgehend in Lernsituationen, die auf konkreten, beruflichen Handlungssituationen beruhen. So sollen die Auszubildenden an das selbstständige Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeiten im Rahmen der Berufstätigkeit herangeführt und zu selbstständigem Lernen und Arbeiten in ihrem Beruf befähigt werden. Von Friseurinnen und Friseuren wird neben dem Fachwissen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, Menschenkenntnis, kommunikativer Kompetenz und auch Kreativität und Flexibilität verlangt. Deshalb sind das Arbeiten in Teams, die Präsentation von Arbeitsergebnissen, die Förderung der Kreativität und die fachkundige und einfühlende Beratung der Kundinnen und Kunden neben dem fachlichen Wissen nur einige Schwerpunkte, die besondere Berück-sichtigung im Unterricht finden und teilweise im schuleigenen Fachpraxisraum umgesetzt werden.

Für weitere Informationen können Sie sich den Bildungsplan für Friseurinnen unter folgender Adresse  herunterladen: http://berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Aufnahmevoraussetzungen

  • Erfüllung der 10-jährigen Vollzeitschulpflicht
  • Ausbildungsvertrag


Abschluss und Berechtigungen

Im zweiten Ausbildungsjahr wird schon der 1. Teil der Gesellenprüfung abgelegt. Dabei werden die Grundlagen des Berufes geprüft. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres erfolgt der 2. Teil der Gesellenprüfung. Die Prüfungen bestehen aus einem praktischen (Berufsarbeiten) und einem theoretischen Teil. Sie werden von der zuständigen Friseurinnung im Auftrag der Handwerks-kammer abgenommen.

Nach mindestens 2-jähriger Ausbildungsdauer steht am Ende der Schulzeit der Berufsschulabschluss. Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertig. Mit dem Berufsschulab-schluss erwerben Schülerinnen und Schüler den Sekundarabschluss I – Fach-oberschulreife - wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.

Neben der Tätigkeit als Friseurgeselle/gesellin ist die Gesellenprüfung eine gute Voraussetzung für die Weiterbildung zum/zur Kosmetiker/in oder Maskenbildner/in. Eine Beschäftigung in Parfümerien oder als Fachberater/in in der Industrie ist möglich. Wer ein eigenes Geschäft anstrebt, muss die Meisterprüfung ablegen.

Ausbildungskosten:
(im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen)

  • Schulbücher
  • Fahrtkosten
  • Ausbildungsförderung

DownBildungsgangbeschreibung