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Stunden- und Vertretungsplan

Anna-Siemsen-Berufskolleg
Hermannstraße 9
D-32051 Herford

Fon 05221 132900
Fax 05221 132949

Durch Ausbleiben des Bafögs in die Armut getrieben

Neue Westfälische

25-Jährige wartet auf Antragsbewilligung

Hanna M. (Name geändert, 25) will Erzieherin werden. Seit Sommer 2013 besucht sie deshalb das Anna-Siemsen-Kolleg, dafür benötigt sie finanzielle Hilfe. Gesetze und Ämter führten die junge Frau jedoch in die Armut. Fast hätte sie deshalb ihre Ausbildung aufgeben müssen. Ein Fall, der Frank Riedel von der Erwerbslosenberatung der Stiftung Maßarbeit zu einer Petition im Deutschen Bundestag veranlasst hat. Hanna selbst möchte anonym bleiben. Ihr Bericht liegt der Petition schriftlich bei. Er ist beispielhaft für ähnlich gelagerte Fälle.

Hier eine Zusammenfassung: Hanna lebt seit 2012 in einer eigenen kleinen Wohnung. Während ihrer Zeit am Friedrich-List-Berufskolleg bezog sie ALG II (Arbeitslosengeld). Bevor sie im September 2013 ihre Ausbildung am Anna-Siemsen-Berufskolleg beginnt, stellt sie im August 2013 einen Antrag auf Berufsausbildungsförderung beim BAföG-Amt. Dabei gibt sie auch an, dass sie keinen Kontakt zu ihrem Vater hat, ja, noch nicht einmal seinen Aufenthaltsort kennt.

Hanna hatte einen Minijob

Nach zwei Monaten Bearbeitungszeit, erhält sie schließlich bis Juli 2014 BAföG. Im August stellt sie den Folgeantrag. Das hätte sie viel früher tun müssen, erfährt sie. Gesagt hat ihr das niemand. Erneut gibt sie Namen und Geburtsdatum des Vaters an. Das BAföG-Amt ermittelt daraufhin seine Adresse und fordert ihn auf, Angaben zu Einkünften zu machen. Dreimal. Dann ermittelte das BAföG-Amt bei seinem Arbeitgeber, bei der Renten- und Krankenversicherung und anderen Institutionen. Hannas Antrag bearbeitet es in dieser Zeit nicht. Von Juli bis Oktober 2014 deckt die junge Frau einen Teil ihres Lebensunterhaltes durch einen Minijob, den Rest leiht sie sich von der Familie, von Freunden und Bekannten. Im Oktober wird sie krank und muss sich das Geld für ihren Lebensunterhalt komplett zusammenleihen. Rund 1.500 Euro Schulden häuft sie in dieser Zeit an.

Vater bekommt Bußgeld angedroht

Gleich zu Beginn der ausbleibenden Zahlungen hat sie versucht, über das Jobcenter und das Sozialamt Geld zum Leben zu erhalten. Alle Anträge werden abgelehnt: BAföG sei eine vorrangige Leistung, deshalb habe sie keinerlei Ansprüche auf andere Unterstützungsleistungen, wird ihr gesagt. In ihrer Verzweiflung geht Hanna zur Schulsozialarbeiterin. Die spricht mit den Behörden, erhält aber auch keine andere Auskunft als die junge Frau. Das BAföG-Amt teilt ihr mit, dass die Bearbeitung des BAföG-Antrags wegen der fehlenden Mitwirkung des Vaters ebenso unmöglich sei wie eine Vorauszahlung. Das BAföG-Amt droht dem Vater schließlich ein Bußgeld an und stellt Hanna eine Vorauszahlung in Aussicht, wenn er zwei Monate danach nicht alle Unterlagen eingereicht habe. Mitte November 2014 hat Hanna kein Geld mehr. Sie kann sich auch von niemandem mehr etwas leihen.

Wechselnde Ansprechpartner

Die Schulsozialarbeiterin bemüht sich unterdessen um ein Darlehen für sie. Schließlich gewährt ihr Ende November eine soziale Einrichtung eines in Höhe von 1.000 Euro. Hanna weiß, es muss für zwei Monate reichen: Ende Januar soll die Entscheidung über den BAföG-Antrag fallen. Mit den Weihnachtsferien wechselt jedoch ihre Ansprechpartnerin im BAföG-Amt. Und die teilt Hanna und der Schulsozialarbeiterin nach den Ferien mit, dass die junge Frau überhaupt keinen Anspruch auf BAföG habe: Ihr Vater wohne in Minden, ihr sei es zuzumuten, bei ihm zu leben und eine Schule in Minden zu besuchen. Bei dem Vater, wohlgemerkt, zu dem die erwachsene junge Frau seit Jahren keinen Kontakt mehr hat. Das BAföG-Amt bestätigt die mündliche Aussage schriftlich. Damit kann Hanna ihren bereits im Vorfeld gestellten Antrag auf ALG II wieder aufnehmen. Mitte Januar erhält sie eine Nachzahlung, von der sie ihre Schulden größtenteils direkt begleichen kann.

Häufiger krank

Fünf Monate lang hatte sie kein geregeltes Einkommen, nur zeitweise einen Minijob und Menschen, die ihr Geld liehen. Die Kosten blieben: Für Miete 375 Euro, für die Krankenversicherung 78,50 Euro, für Strom 53 Euro, für Medikamente zur Behandlung einer chronischen Erkrankung 30 Euro, fürs Telefon 25 Euro, für eine Ratenzahlung aufgrund einer größeren Anschaffung 20 Euro, für Lebensmittel 60 bis 80 Euro, insgesamt rund 650 Euro im Monat. Mehrfach konnte Hanna in dieser Zeit ihren Strom nicht bezahlen, die Stadtwerke drohten, ihn abzustellen. Sie kam mit den Krankenkassenbeiträge nicht nach, die Versicherung teilte ihr mit, sie aus der Krankenversicherung ausschließen zu wollen. Einen Monat lang hatte sie kein Geld für Medikamente, auch nicht für die Zuzahlung. Dadurch wurde sie häufiger krank. Regelmäßig erhielt sie Mahnungen vom Telefonanbieter, der ihr das Telefon abzustellen drohte. Hanna ernährte sich fast ausschließlich von Nudeln, Kartoffeln und Eiern. Sie fühlte sich ständig kaputt, übermüdet oder war krank. Mit Freunden traf sie sich kaum noch. Sie hätte sich auch gar nichts leisten können. Die ständige Angst, dass ihr Strom, Telefon oder Krankenversicherung gekündigt würden und sie ihre Miete nicht bezahlen könne, habe sie völlig fertig gemacht, schreibt sie. In der Schule erhöhten sich ihre Fehlzeiten krankheitsbedingt massiv. Sie sackte um fast zwei Noten ab. Mehrfach habe sie ihre Ausbildung abbrechen wollen. Denn dann, sagt sie, hätte sie sofort zum Jobcenter gehen können und auch ALG II erhalten.

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